Bäume dürfen in Deutschland laut § 39 des Bundesnaturschutzgesetzes nur zwischen Oktober und Februar regulär gefällt werden. Außerhalb dieser Zeit ist eine Fällung grundsätzlich untersagt — es sei denn, es liegt Gefahr im Verzug vor, etwa nach einem Sturmschaden oder bei einem akut einsturzgefährdeten Baum. Diese gesetzliche Regelung ist mehr als nur ein saisonaler Hinweis für Baumpflege-Betriebe: Sie sollte direkt die Struktur der eigenen Google Ads Kampagne bestimmen.
In diesem Artikel zeige ich, wie du diese gesetzliche Saisonalität und die ganzjährige Notdienst-Ausnahme in deiner Anzeigengruppen-Struktur abbildest, statt beides in einer einzigen, undifferenzierten Kampagne zu vermischen.
Schritt 1 — Verstehe die zwei grundverschiedenen Nachfrage-Situationen
Für Baumpflege-Betriebe ergeben sich aus der gesetzlichen Regelung zwei klar unterscheidbare Nachfrage-Situationen:
Reguläre Fällsaison (Oktober bis Februar): Planbare Anfragen zu Baumfällung, Kronenschnitt oder Baumpflege im eigentlichen Sinne. Hier haben Kunden Zeit, Angebote zu vergleichen und einen Termin abzustimmen.
Not- und Gefahrenfällung (ganzjährig): Akute Anfragen nach Sturmschäden oder bei einem plötzlich als gefährlich eingestuften Baum. Hier zählt die Reaktionsgeschwindigkeit, unabhängig vom Kalendermonat.
Diese beiden Situationen erfordern unterschiedliche Anzeigentexte: Für die reguläre Fällsaison eignet sich eine Anzeige, die Fachkompetenz und Planungssicherheit betont. Für die Notdienst-Situation sollte die Anzeige dagegen sofortige Erreichbarkeit und schnelle Reaktionszeit in den Vordergrund stellen — ganz ähnlich wie bei anderen Branchen mit akutem Bedarf, wo eine saubere Trennung nach Notdienst-Situationen von planbaren Anfragen den entscheidenden Unterschied macht.
Schritt 2 — Strukturiere deine Anzeigengruppen entsprechend
Statt einer einzigen, das ganze Jahr über laufenden “Baumpflege”-Anzeigengruppe empfiehlt sich eine Struktur, die diese beiden Situationen sauber trennt:
Anzeigengruppe “Baumfällung & Kronenschnitt” — läuft mit vollem Budget vor allem in der regulären Fällsaison (Oktober bis Februar), kann außerhalb dieser Zeit reduziert werden
Anzeigengruppe “Sturmschaden & Notdienst” — bleibt ganzjährig aktiv, da Sturmschäden zu jeder Jahreszeit auftreten können, unabhängig von der gesetzlichen Fällsaison
Diese Anzeigengruppen-Trennung erlaubt es dir, das Budget der Fällsaison-Gruppe gezielt außerhalb der Saison zu reduzieren, ohne die ganzjährig wichtige Notdienst-Gruppe zu beeinträchtigen — genau die Art granularer Steuerung, die bei saisonal geprägten Branchen den größten Unterschied macht.
Schritt 3 — Nutze Genehmigungs-Suchanfragen als eigene Chance
Viele potenzielle Kunden sind unsicher, ob sie für eine Baumfällung überhaupt eine Genehmigung benötigen — die Regelungen unterscheiden sich zwischen Kommunen zum Teil erheblich, mit Bußgeldern von bis zu 50.000€ bei Verstößen. Diese Unsicherheit erzeugt eine eigene Suchintention, die sich von den beiden bisherigen Kategorien unterscheidet: Suchanfragen rund um “Baumfällung Genehmigung” oder “Baum fällen ohne Genehmigung”.
Eine eigene Anzeigengruppe für diese Genehmigungs-Fragen, kombiniert mit einer Anzeige, die aktive Unterstützung bei der Antragsstellung bewirbt, positioniert dich als vertrauenswürdigen Ansprechpartner — noch bevor der Kunde überhaupt eine konkrete Fällung plant. Das ist ein zusätzlicher Vertrauensaufbau, der in generischen Baumpflege-Anzeigen häufig komplett fehlt.
Fazit
Für Baumpflege-Betriebe ist die gesetzliche Fällsaison keine bloße Randnotiz, sondern eine direkte Vorlage für die eigene Google Ads Struktur. Eine saubere Trennung zwischen planbarer Fällsaison, ganzjährigem Notdienst bei Sturmschäden und einer eigenen Genehmigungs-Anzeigengruppe sorgt dafür, dass jede Suchintention mit der passenden Anzeige und dem passenden Budget-Einsatz bedient wird, statt alles in eine einzige, undifferenzierte Kampagne zu packen.
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Häufig gestellte Fragen
Laut § 39 des Bundesnaturschutzgesetzes dürfen Bäume regulär nur zwischen Oktober und Februar gefällt werden. In der übrigen Zeit ist eine Fällung grundsätzlich untersagt, es sei denn, es liegt Gefahr im Verzug vor, etwa bei einem Sturmschaden oder einem akut einsturzgefährdeten Baum.
Weil beide Situationen unterschiedliche Erwartungen haben. In der regulären Fällsaison können Kunden Angebote vergleichen und einen Termin abstimmen. Bei einem Sturmschaden zählt dagegen die Reaktionsgeschwindigkeit. Eine gemeinsame Anzeige für beide Fälle spricht keine der beiden Situationen wirklich präzise an.
Ja. Sturmschäden und akute Gefahrenbäume können unabhängig von der gesetzlichen Fällsaison zu jeder Jahreszeit auftreten. Diese Anzeigengruppe sollte deshalb ganzjährig aktiv bleiben, während die reguläre Fällsaison-Anzeigengruppe außerhalb der Saison reduziert werden kann.
Ja, das ist eine oft übersehene Chance. Viele potenzielle Kunden sind unsicher, ob sie für eine Baumfällung eine Genehmigung benötigen, da sich die Regelungen zwischen Kommunen unterscheiden. Eine eigene Anzeigengruppe mit Fokus auf Unterstützung bei der Antragsstellung positioniert dich als vertrauenswürdigen Ansprechpartner, noch bevor der Kunde konkret plant.
Je nach Kommune und Baumschutzverordnung können Bußgelder von bis zu 50.000€ verhängt werden. Diese Unsicherheit ist einer der Gründe, warum gezielte Informationen zu Genehmigungsfragen in der eigenen Werbung ein starkes Vertrauenssignal für potenzielle Kunden darstellen.